Sicheres Feuerwerk

Jedes Jahr rund um Silvester verletzen sich Menschen in Österreich beim falschen Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Damit Sie ein schönes und vor allem sicheres Silvester verbringen, sollten Sie daher einige Regeln beachten.

Kategorien von Feuerwerkskörpern

Feuerwerkskörper werden in 2 Kategorien (F1 und F2) eingeteilt.

F1-Produkte sind beispielsweise Tischfeuerwerke, Traumsterne, Knallbonbons, Partyknaller oder Konfettiartikel. Diese dürfen Sie auch in geschlossenen Räumen verwenden.

F2-Produkte sind beispielsweise Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche oder Sprungräder. Diese dürfen Sie im Ortsgebiet grundsätzlich nicht verwenden, außer es wurde durch eine Verordnung eine Ausnahmeregelung festgelegt. Keinesfalls dürfen Sie F2-Produkte innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Menschenansammlungen verwenden. In geschlossenen Räumen ist die Verwendung nur erlaubt, wenn es direkt am Produkt oder in der Gebrauchsanweisung ausdrücklich vorgesehen oder für zulässig erklärt ist.

Bitte beachten Sie, dass in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten das Abschießen von Feuerwerken jeder Art generell verboten ist.

Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Geben Sie Feuerwerkskörper nie Kindern oder alkoholisierten Personen.

  • Stellen Sie auf keinen Fall selbst Feuerwerks-, Knall- oder Sprengkörper her.

  • Befolgen Sie die Gebrauchsanweisung.

  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien.

  • Beachten Sie das Wetter, vor allem die Windverhältnisse.

  • Beachten Sie die Umgebung, zum Beispiel umliegende Gebäude oder brennbare Gegenstände in der Nähe.

  • Schießen Sie Feuerwerkskörper nur aus fest verankerten Rohren ab, niemals aus der Hand.

  • Schießen Sie Feuerwerkskörper, Knall- oder Sprengkörper nie vom Balkon. Werfen Sie diese auch nicht vom Balkon oder vom Fenster hinunter.

  • Bündeln Sie keine Feuerwerkskörper und schießen Sie sie immer nur einzeln ab.

  • Andere Personen müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den Abschuss-Stellen einhalten.

Wenn Sie einen Feuerwerkskörper gezündet haben

Halten Sie Abstand zur Abschuss-Stelle.

Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben (Blindgänger) sollten Sie frühestens nach 10 Minuten wieder angreifen. Versuchen Sie nicht, sie erneut zu zünden oder daran zu basteln. Übergießen Sie sie stattdessen mit Wasser, um ein erneutes, unkontrolliertes Zünden zu vermeiden. Lassen Sie sie über private Entsorger oder den Entschärfungsdienst der Polizei entsorgen.

Was tun bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Verletzung kommen, kühlen Sie die Verbrennung mit lauwarmen Wasser.

Bei leichten Verbrennungen ist kein Verband notwendig.

Bei schwereren Verletzungen rufen Sie die Rettung unter der Notrufnummer 144.

Beratung

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie eine Beratung zu speziellen Sicherheitsthemen? Kommen Sie ins Wiener Sicherheitszentrum.